Befreiung von der Umsatzsteuer nach UStG 2022 für PV Anlagen
Voraussetzungen für die Befreiung von der Umsatzsteuer nach UStG 2022 für PV Anlagen ab dem 01.01.2023: Lieferland & Rechnungsland ist in Deutschland, nur für Privatpersonen
Die Regelung gilt zur Zeit nur für alle von uns freigebenen Produkte mit Steuerklasse 0% Umsatzsteuer (ca. 160 Stk. zur Zeit)!!!
Dieses Formualr wird bei Bestellung automatisch für Sie generiert und ausgefüllt. Dieses bitte nach dem Kauf in unserem Shop ausgefüllt und unterschrieben per EMail oder FAX einreichen
FAQ der Bundesfinanzministeriums
STAND 07.03.2023

