Befreiung von der Umsatzsteuer nach UStG 2022 für PV Anlagen
Voraussetzungen für die Befreiung von der Umsatzsteuer nach UStG 2022 für PV Anlagen ab dem 01.01.2023: Lieferland & Rechnungsland ist in Deutschland, nur für Privatpersonen
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Die Regelung gilt zur Zeit für alle von uns freigebenen Produkte mit Steuerklasse 0% Umsatzsteuer (ca. 160 Stk. zur Zeit)
Bitte beachten Sie die aktuelle Fassung des Bundesfinanzministeriums
FAQ der Bundesfinanzministeriums
STAND 07.03.2023